FFP-2 Maskenpflicht bei Erkältungssymptomen
8.4.2023
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Erkältungssymptomen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in unserer Praxis besteht. Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Gesundheit sowie der Gesundheit anderer Patienten und unseres Praxisteams.
Wir bitten Sie daher, bei Ihrem Besuch in unserer Praxis eine FFP2-Maske zu tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung, um die Verbreitung von Infektionen zu minimieren.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Team