Jugendschutzuntersuchung
Gesundheitliche Sicherheit für Berufsanfänger
Jugendliche, die bei Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit unter 18 Jahre alt sind, dürfen gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nur beschäftigt werden, wenn sie zuvor eine ärztliche Jugendschutzuntersuchung absolviert haben. Ziel dieser Untersuchung ist es, sicherzustellen, dass die Aufnahme der geplanten Tätigkeit keine Gefährdung für die Gesundheit des Jugendlichen darstellt.
Ablauf der Jugendschutzuntersuchung:
Die Untersuchung erfolgt nach festgelegten Richtlinien und umfasst:
- Erhebung des Gesundheitszustands: Allgemeine Untersuchung des körperlichen und gesundheitlichen Zustands.
- Überprüfung der Sinnesorgane:
- Sehkraft: Kontrolle der Nah- und Fernsicht sowie des Farbsehens.
- Gehör: Überprüfung auf eventuelle Hörschwächen.
- Urinuntersuchung: Ausschluss möglicher Erkrankungen.
Voraussetzungen und Kostenübernahme:
- Untersuchungsberechtigungsschein: Für die Durchführung der Untersuchung benötigt der Arzt einen Untersuchungsberechtigungsschein, der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird.
- Kostenübernahme: Die Kosten für die Jugendschutzuntersuchung werden nicht von den Krankenkassen getragen. Sie übernimmt das Gewerbeaufsichtsamt, sodass die Untersuchung für den Jugendlichen kostenfrei ist.
Die Jugendschutzuntersuchung ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge junger Menschen und gewährleistet, dass sie sicher und gesund in das Berufsleben starten können. Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde, um den Berechtigungsschein zu erhalten, und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis!